Vertragsbedingungen für den Eintrag in das Expert Directory

1. Vorbemerkungen

Switzerland Global Enterprise (S-GE) betreibt das Expert Directory, zugänglich unter der Webseite http://expertdirectory.s-ge.com. Mit diesem sollen Schweizer und Liechtensteiner KMU (Benutzer) sowie Experten zusammengeführt werden. Bei den Experten handelt es sich um Unternehmen, die sich bei S-GE als Experte für mit Export zusammenhängende Themen registrieren liessen.


2. Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen S-GE und dem Experten in Bezug auf den Eintrag und die Nutzung des Expert Directory. Die Zusammenarbeit mit Experten im Allgemeinen und die Zertifizierung von Experten richten sich nach den allgemeinen Vertragsbedingungen für die Zusammenarbeit mit Experten und den allgemeinen Vertragsbedingungen für die Zertifizierung von Experten.

Die Parteien erklären die Datenschutzhinweise von S-GE zum integrierenden Bestandteil der vorliegenden Vertragsbedingungen.


3. Registration als Experte

3.1. Allgemeines

Der Eintrag des Experten in das Expert Directory fokussiert sich auf das Unternehmen, seine Dienstleistungen, die Kompetenzen sowie die Firmenstandorte und deren Kontaktpersonen. Die Registration erfolgt durch einen Mitarbeiter (Kontoführender) des Experten, welcher die Administration des Eintrags übernimmt und somit die Ansprechperson für Switzerland Global Enterprise darstellt.

3.2. Voraussetzungen

Für die Registration im Expert Directory müssen folgende Voraussetzungen zwingend erfüllt sein:

  • Entität als Firma (keine Privatpersonen)
  • Anbieten spezifischer Dienstleistungen im Bereich der Internationalisierung (Strategie & Management, Marketing & Verkauf, Finanzen & Steuern, Logistik, Recht, Personal etc.)

Zusätzlich sollte der Experte folgende weitere Kriterien erfüllen:

  • Vorhandensein eines Firmenlogos
  • Ausgewiesene Länderkompetenz
  • Ausgewiesene Branchenkompetenz

Der Experte muss in der Lage sein, die Benutzer bei ihrer Expansion ins Ausland zu unterstützen.

3.3. Registrationsprozess

Die Registration als Experte erfolgt direkt über das Expert Directory. Im Rahmen des Registrationsprozesses erstellt der Kontoführende einen Eintrag und wählt ein Passwort für den Zugang zum Eintrag. Ein neues Passwort kann jederzeit angefragt werden, worauf es an die registrierte E-Mail-Adresse des Kontoführenden versendet wird. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kontoführenden, sein E-Mail-Konto vor unbefugten Zugriffen zu schützen. S-GE gibt das Passwort nicht an Dritte weiter. S-GE fordert den Kontoführenden zu keinem Zeitpunkt zur Mitteilung des Passwortes auf.

Bei der Erstellung des Eintrags ist die Verwendung von Pseudonymen oder Künstlernamen untersagt.

Der Eintrag kann nur in einer Sprache erstellt werden. Bei der Registration kann der Kontoführende die gewünschte Sprache aus einer vorgegebenen Liste auswählen. Der Eintrag muss anschliessend komplett in der gewählten Sprache erstellt werden. Sprachmischungen sind nicht erlaubt. Bei der Erstellung des Eintrags sind sämtliche Pflichtangaben zu leisten. Nach der Aktivierung des Eintrags können die Pflichtangaben, mit Ausnahme der E-Mail-Adresse des Kontoführenden, der E-Mail-Adresse der Kontaktpersonen sowie der Rechnungsadresse der Firma, von den Benutzern im Expert Directory eingesehen werden. Die Pflichtangaben können später geändert, nicht aber gelöscht werden.

Die zusätzlich geleisteten freiwilligen Angaben können nach der Aktivierung des Eintrags ebenfalls von den Benutzern des Expert Directory eingesehen werden. Der Kontoführende kann die freiwilligen Angaben jederzeit aus seinem Eintrag löschen.

3.4. Zustandekommen des Vertrages zwischen S-GE und dem Experten

Mit der Absendung des Eintrags zur Freischaltung stellt der Experte einen Antrag auf Abschluss eines Vertrags mit S-GE. Nach Absendung des Eintrags prüft S-GE den Antrag des Experten. S-GE kann diesen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Das Zustandekommen eines Vertrags zwischen S-GE und dem Experten setzt eine ausdrückliche Annahmeerklärung von S-GE, die dem Kontoführenden per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse übermittelt wird, voraus.

3.5. Aktivierung des Eintrags

Der Eintrag wird bei Experten mit Sitz im Ausland erst nach Bezahlung der Einschreibegebühr gemäss Ziff. 4 aktiviert. Bei Experten mit Sitz in der Schweiz/Fürstentum Liechtenstein wird der Eintrag nach einer Plausibilitätsüberprüfung durch S-GE aktiviert.

3.6. Widerrufsrecht

Der Experte kann seinen Antrag zum Vertragsabschluss (Ziff. 3.4) ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Der Widerruf hat innert 7 Arbeitstagen seit der Antragstellung zu erfolgen und ist S-GE mittels E-Mail mitzuteilen.

Eine allenfalls bereits bezahlte Einschreibegebühr wird dem Experten innert 30 Tagen zurückerstattet. Von der Rückerstattung ausgeschlossen ist eine bereits bezahlte Bearbeitungsgebühr (Ziff. 4).


4. Einschreibegebühr

Zur Deckung der administrativen Kosten erhebt S-GE bei der Registration von Experten mit Firmensitz im Ausland eine Einschreibegebühr von CHF 140.-. Experten mit Sitz in der Schweiz/Fürstentum Liechtenstein sind von der Einschreibegebühr befreit.

Die Einschreibegebühr kann per Banküberweisung bezahlt werden.


5. Rechte und Pflichten des Experten

Mit der Registration bestätigt der Experte die Richtigkeit der in seinem Eintrag enthaltenen Informationen. Der Experte hat seinen Eintrag unverzüglich anzupassen, sofern sich Änderungen ergeben, welche die von ihm gemachten Informationen betreffen.

Ein Experte kann lediglich ein Eintrag innehaben.

Der Experte verpflichtet sich, keine widerrechtlichen, unwahren, irreführenden oder herabsetzenden Informationen im Expert Directory zu publizieren. Die Publikation von Informationen setzt zusätzlich voraus, dass der Experte über die erforderlichen Immaterialgüter- und Urheberrechte verfügt.

Das Expert Directory darf nicht für widerrechtliche oder unsittliche Aktivitäten benutzt werden. Der Experte verzichtet insbesondere auf die Vornahme bzw. Förderung wettbewerbswidriger Handlungen, einschliesslich progressiver Kundenwerbung (bspw. Ketten-, Schneeball- oder Pyramidensystem).

Die Verwendung von Mechanismen, Software oder Scripts in Verbindung mit der Nutzung des Expert Directory ist untersagt. Ebenfalls verboten ist das Blockieren, Überschreiben, Modifizieren und Kopieren des Expert Directory, soweit dies nicht im Rahmen der ordnungsgemässen Nutzung erforderlich ist. Weiter untersagt ist jede Handlung, die geeignet ist, die Funktionalität des Expert Directory zu beeinträchtigen, insbesondere diese übermässig zu belasten.

Der Experte hat sein Passwort geheim zu halten und gegen missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte zu schützen. Er hat S-GE über einen unbefugten Gebrauch seines Passwortes durch Dritte unverzüglich zu unterrichten.


6. Rechte und Pflichten von S-GE

S-GE ist bestrebt, die Verfügbarkeit des Expert Directory während der Laufzeit des Vertrags zu gewährleisten. S-GE ist jedoch berechtigt, das Expert Directory jederzeit technisch und inhaltlich anzupassen bzw. dessen Betrieb gänzlich einzustellen. Die Ausübung dieser Rechte lässt keine Schadenersatzansprüche der Experten entstehen.

S-GE ist berechtigt, widerrechtliche, unwahre oder irreführende Informationen des Experten in seinem Eintrag umgehend zu löschen. Des Weiteren ist S-GE berechtigt, Informationen des Experten in formeller Hinsicht ohne Ankündigung soweit anzupassen, als das damit die Qualität des Eintrags verbessert werden kann.

Bei Verdacht auf widerrechtliche oder unsittliche Aktivitäten darf S-GE den Eintrag des Experten unverzüglich deaktivieren. Eine solche Massnahme wird dem Experten sogleich mitgeteilt. Erweist sich der Verdacht als ungerechtfertigt, wird der Eintrag ohne Kostenfolge für den Experten reaktiviert.

S-GE behält sich vor, Einträge welche länger als ein Jahr deaktiviert waren, nach einmaliger Ankündigung an die vom Kontoführenden registrierte E-Mail-Adresse zu löschen.

Die vom Benutzer über die Funktion „Nachricht schicken“ an den Experten gerichtete Kontaktanfrage, wird von S-GE zwecks Verhinderung der Zusendung unerwünschter Nachrichten (Spam) eingesehen und allenfalls mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung weitergeleitet oder bei Spam-Verdacht gelöscht. Die Kontaktanfrage wird an die hinterlegte E-Mail-Adresse der entsprechenden Kontaktperson weitergeleitet. Dabei haftet S-GE weder für die sichere Übertragung, noch dafür, dass nur der Experte Kenntnis von der Kontaktanfrage nimmt.

S-GE behält sich sämtliche Rechte am Konzept, Layout und Design des Expert Directory vor. Ebenfalls vorbehalten sind sämtliche S-GE zustehenden Namens- und Markenrechte.


7. Haftungsregelung

Der Experte haftet gegenüber S-GE für sämtliche durch ihn im Rahmen der Benutzung des Expert Directory verursachten Schäden.

Der Experte haftet gegenüber S-GE insbesondere für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität der ihn betreffenden, im Expert Directory publizierten Informationen. Er haftet namentlich für eine dadurch verursachte Verletzung von Immaterialgüter- und Urheberrechten Dritter.

Sollte S-GE infolge der widerrechtlichen Benutzung des Expert Directory von einem Dritten in Anspruch genommen werden, so hat der Experte S-GE schadlos zu halten, namentlich die anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten sowie die Kosten für die anwaltliche Vertretung vollständig zu übernehmen und in einem allfälligen Prozess als Nebenpartei teilzunehmen.

Sollte S-GE von einem Benutzer infolge (behaupteter) Nicht- oder Schlechterfüllung eines Experten in Anspruch genommen werden, so hat der Experte S-GE im Sinn des vorstehenden Absatzes ebenfalls vollumfänglich schadlos zu halten.

Eine Haftung von S-GE infolge widerrechtlichen Verhaltens des Experten resp. Nichterfüllung oder Schlechterfüllung des von ihr vermittelten Experten ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Schliesslich ist eine Haftung von S-GE auch für das Verhalten der Benutzer, der anderen Experten sowie für Inhalte auf verlinkten externen Webseiten in jedem Fall ausgeschlossen.

Die Angaben der Benutzer und deren Zahlungsfähigkeit werden von S-GE nicht überprüft. Kontaktaufnahme, Vertragsverhandlungen und -abschluss mit dem Benutzer erfolgen auf eigenes Risiko. Sofern die Vermittlung eines Benutzers zu einem Vertragsabschluss (bspw. eines Auftrags) führt, so besteht dieser Vertrag ausschliesslich zwischen dem Experten und dem Benutzer.


8. Dauer, Verlängerung und Beendigung des Vertrages

Der Vertrag zwischen S-GE und dem Experten ist auf 12 Monate befristet.

Beabsichtigt S-GE den Vertrag mit einem Experten zu verlängern, fordert S-GE ihn per E-Mail unter Ansetzung einer einmonatigen Frist zur Aktualisierung auf. Mit der Aktualisierung des Eintrags im Profilstatus nimmt der Experte diesen Antrag an, womit sich der Vertrag um weitere 12 Monate verlängert.

Wird die Aktualisierung nicht fristgemäss durchgeführt, so wird der Eintrag des Experten automatisch deaktiviert und kann von den Benutzern nicht mehr eingesehen werden. Auf Wunsch des Experten kann der Eintrag erneut aktiviert werden. S-GE erhebt für Experten mit Firmensitz im Ausland dafür eine weitere Einschreibegebühr von CHF 140.- gemäss Ziff. 4. Experten mit Sitz in der Schweiz/Fürstentum Liechtenstein sind von der weiteren Einschreibegebühr befreit und werden kostenlos reaktiviert.

Der Experte kann den Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Verzicht auf den Eintrag gilt als Kündigung.

Bei Verletzung der vorliegenden Vertragsbedingungen, der allgemeinen Vertragsbedingungen für die Zusammenarbeit mit Experten, der allgemeinen Vertragsbedingungen für die Zertifizierung von Experten oder sonstigem Verhalten des Experten, welche eine Aufhebung des Vertrages rechtfertigt, ist S-GE berechtigt, den Vertrag ohne Begründung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Eintrag zu löschen.

Die Rückforderung der bezahlten Einschreibegebühr und einer allfällig bezahlten Bearbeitungsgebühr ist in jedem Fall ausgeschlossen.


9. Vorbehalt

S-GE behält sich das Recht vor, die vorliegenden Vertragsbedingungen jederzeit zu ändern. S-GE publiziert die geänderten Vertragsbedingungen im Expert Directory und sendet den Experten eine entsprechende Mitteilung per E-Mail. Die Experten haben innert zwei Wochen durch Anwahl des entsprechenden Buttons in ihrem Profil zu erklären, ob sie die geänderten Vertragsbedingungen akzeptieren oder ablehnen. Im Fall der Ablehnung gilt dies als Kündigung im Sinn von Ziff. 8 Abs. 4. Erfolgt innert zwei Wochen keine Antwort, gilt dies ebenfalls als Kündigung im Sinn von Ziff. 8 Abs. 4.


10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine andere treten, die wirksam ist und die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Für die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnisse ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnisse ist Zürich (Schweiz).

Version 3, September 2013