Vertragsbedingungen für die Zertifizierung von Experten

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Vertragsbedingungen umschreiben die Durchführung der Zertifizierung von Experten und die Bedingungen für die Verwendung des Qualitätslabels Certified Expert.


2. Allgemeines

Die Zertifizierung setzt ein abgeschlossenes Beratungsmandat voraus, welches der Experte im Auftrag von Switzerland Global Enterprise erfolgreich ausgeführt hat. Die Zertifizierung beschränkt sich auf die Kombination der Merkmale des Beratungsmandates in Bezug auf das Land, die Branche und die Dienstleistung.

Die Bezeichnung des Landes, der Branche sowie der Dienstleistung richten sich nach der im Expert Directory gewählten Kategorisierung.

Experten können mehrere Zertifizierungen erlangen.


3. Voraussetzungen der Zertifizierung

Bei jeder Zertifizierung müssen für das abgeschlossene Beratungsmandat folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mandatswert von mindestens CHF 1000.-
  • Positives schriftliches Feedback des Kunden von mindestens 8 aus 10 Zufriedenheitspunkten
  • Positives mündliches oder schriftliches Feedback des Beraters von Switzerland Global Enterprise

Im Weiteren müssen für die Zertifizierung folgende, vom abgeschlossenen Beratungsmandat unabhängige, Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vollständiger, aktualisierter und aktiver Eintrag im Expert Directory
  • Akzeptierung der vorliegenden Vertragsbedingungen für die Zertifizierung von Experten

Zur Deckung des administrativen Aufwands ist zudem für jede Zertifizierung eine Prüfungsgebühr von CHF 279.- geschuldet.

Die Prüfungsgebühr kann per Banküberweisung bezahlt werden.


4. Dauer und Umfang der Zertifizierung

Die Zertifizierung erhält mit der Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen sowie der Zahlung der Prüfungsgebühr Gültigkeit.

Die Gültigkeit bleibt während maximal 3 Jahren nach Abschluss des Beratungsmandates und solange der Eintrag im Expert Directory aktiv bleibt, bestehen. Erfolgt die Zertifizierung zu einem späteren Zeitpunkt, so reduziert sich die Dauer entsprechend.

Während der Gültigkeit der Zertifizierung hat der Experte Anspruch auf eine Ausweisung derselben im Expert Directory. Die Ausweisung erfolgt beim zertifizierten Land, der zertifizierten Branche und der zertifizierten Dienstleistung.

Die Zertifizierung darf unter keinen Umständen länger als 3 Jahre nach Abschluss des Beratungsmandates verwendet werden. Nach Ablauf der Frist ist der Experte verpflichtet, die Zertifizierung lückenlos in sämtlich verwendeten Formen zu entfernen.

Die Zertifizierung beschränkt sich auf die Filiale welche das Beratungsmandat ausgeführt hat.


5. Qualitätslabel

Während der Gültigkeit der Zertifizierung hat der Experte Anspruch auf die Verwendung des Qualitätslabels Certified Expert und auf die Ausweisung als solcher im Expert Directory.

Das Qualitätslabel darf in Text- und Logoform auf der Webseite, im E-Mail-Absender sowie in elektronischen Präsentationen des Experten verwendet werden. Für jegliche anderweitige Verwendungen muss die ausdrückliche Zustimmung von Switzerland Global Enterprise eingeholt werden.

In Logoform darf das Qualitätslabel nur in den von Switzerland Global Enterprise vorgegebenen Grössen verwendet werden. Jegliche Abänderung des Logos ist untersagt.

Nach Ablauf der Gültigkeit der Zertifizierung ist der Experte verpflichtet, das Qualitätslabel lückenlos allseits in sämtlich verwendeten Text- und Logoformen zu entfernen.


6. Konventionalstrafe

Im Falle der Verwendung des Qualitätslabels in Text- oder Logoform einen Monat nach Ablauf der Zertifizierung oder einen Monat nach vorzeitiger Aufhebung der Zertifizierung, ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 10000.- geschuldet. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit den Experten nicht von der Beseitigung des vertragswidrigen Zustands. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.


7. Vorzeitige Aufhebung der Zertifizierung

Der Experte kann jederzeit ohne Angabe von Gründen auf die Zertifizierung verzichten.

Bei Verletzung der vorliegenden Vertragsbedingungen, der allgemeinen Vertragsbedingungen für die Zusammenarbeit mit Experten, der allgemeinen Vertragsbedingungen für den Eintrag in das Expert Directory oder sonstigem Verhalten des Experten, welches einen Entzug rechtfertigt, ist Switzerland Global Enterprise berechtigt, sämtliche Zertifizierungen ohne Begründung mit sofortiger Wirkung zu entziehen.

Der Experte ist verpflichtet, den Eintrag im Expert Directory laufend zu aktualisieren. Unterlässt er dies, ist Switzerland Global Enterprise berechtigt, den Eintrag inaktiv zu schalten und sämtliche Zertifizierungen ohne Begründung mit sofortiger Wirkung zu entziehen.

Eine Rückforderung der bezahlten Prüfungsgebühr ist in jedem Fall ausgeschlossen.


8. Urheber- und Kennzeichenrechte

Sämtliche Urheber-, Namens- und Markenrechte an den zur Verfügung gestellten Zeichen und Logos gehören Switzerland Global Enterprise. Der Experte ist zu deren Nutzung im Rahmen der in den vorliegenden Vertragsbedingungen umschriebenen Voraussetzungen berechtigt.


9. Haftungsausschluss

Eine Haftung von Switzerland Global Enterprise gegenüber dem Kunden ist in jedem Fall ausgeschlossen. Für den Fall, dass Switzerland Global Enterprise im Rahmen eines Mandates gleichwohl durch einen Kunden haftbar gemacht werden sollte, verpflichtet sich der Experte, Switzerland Global Enterprise zu unterstützen, ihr namentlich in einem allfälligen Prozess als Nebenpartei beizustehen und diese im Falle ihres Unterliegens schadlos zu halten.

Für den Fall, dass der Experte im Rahmen eines vermittelten Mandates durch einen Kunden haftbar gemacht werden sollte, ist jeder Rückgriff auf Switzerland Global Enterprise ausgeschlossen.


10. Vorbehalt

Switzerland Global Enterprise behält sich das Recht vor, die vorliegenden Vertragsbedingungen jederzeit zu ändern. Sie publiziert die geänderten Vertragsbedingungen im Expert Directory und sendet den zertifizierten Experten eine entsprechende Mitteilung per E-Mail. Die Experten haben innert zwei Wochen durch Anwahl des entsprechenden Buttons in ihrem Profil zu erklären, ob sie die geänderten Vertragsbedingungen akzeptieren oder ablehnen. Im Fall der Ablehnung gilt dies als vorzeitige Aufhebung im Sinne von Ziff. 7 Abs. 1. Erfolgt innert zwei Wochen keine Antwort, gilt dies ebenfalls als vorzeitige Aufhebung im Sinne von Ziff. 7 Abs. 1.


11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine andere treten, die wirksam ist und die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Für die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnisse ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnisse ist Zürich (Schweiz).

Version 1, September 2013